Meldepflicht/Papiere (Cites- oder EU-Bescheinigung)
Alle europ. Landschildkröten stehen unter dem Schutz des Washingtoner Artenschutz-abkommens und müssen bei der zuständigen Behörde gemeldet werden (z.B. Regierungspräsidium - Bundeslandabhängig). Wird dies nicht eingehalten macht man sich strafbar.
Kaufen Sie deshalb nur Tiere mit den notwendigen Papieren (Cites- oder EU-Bescheinigung).
Außerdem muß jeder Bescheinigung eine Fotodokumentation beigefügt sein (in der Regel je 1 Foto von Bauch und Rückenpanzer). Auch bei Abgabe oder Tod eines Tieres ist dies zu melden.
Hier finden Sie einige Vorlagen, die man für die Haltung von europ. Landschildkröten benötigt:
Ich übernehme keinerlei Haftung von diesen Unterlagen oder Vordrucke. Ich habe diese weder erstellt oder verändert. Diese gibt es auch kostenlos im Internet herunterzuladen...
Verbände/Fachtagungen/Schutzorganisationen/Schildiexkursionen
www.udena.ch/Wilf/aetos.htm
www.oaetos.de
www.dght.de (Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde)
Sektion verstorbener Tiere
Staatliches Veterinäruntersuchungsamt
Tierarztpraxis, Reptilien und Amphibien
Dr. Blahak Silvia
Westernfeldstr. 1
32758 Detmold
Tel.: 05231-911640
FAX: 911503
www.CVUA-OWL.de
poststelle@CVUA-OWL.de
Kotprobenuntersuchung
EXOMED - www.exomed.de
Weitere Links:
www.vermisst-gefunden.t-hermanni.de
- hier könnt ihr vermisste Tiere finden oder den Verlust melden
TESTUDO WELT heißt jetzt TESTUDINA und ist online kostenlos zu lesen unter http://www.testudina.de
Verkaufe:
- Herrenanzug
- Holzfenster
- Teile vom Audi A4 B6 (8E) Limo.
Mehr und genaueres unter Rubrik: "Flohmarkt-Suche/Biete"
Diese Webseite wurde mit Jimdo erstellt! Jetzt kostenlos registrieren auf https://de.jimdo.com